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Ansbach: +++ Prozessauftakt gegen 31-Jährigen aus Gunzenhausen +++

Angeklagter schweigt zur Tat

Am heutigen Dienstag, den 7. Mai 2019, hat um 09:30 Uhr (Sitzungssaal 1.72) vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Ansbach (Schwurgericht) der Prozess gegen einen 31 Jahre alten Mann aus Gunzenhausen begonnen, welchem unter anderem Mord in vier Fällen zur Last gelegt wird.

Von sechs Polizeibeamten wurde der Angeklagte in den Gerichtssaal geführt, mit gesenktem Kopf und Kapuze und mit auf dem Rücken gefesselten Händen. Dem Antrag seiner Verteidigerin, die Handschellen während der Verhandlung entfernen zu dürfen, wurde stattgegeben.

Dem Tatverdächtigen wird zweifache Körperverletzung und vierfacher Mord an seiner Frau und seinen drei eigenen Kindern vorgeworfen. Während die Anklageschrift vorgelesen wird, schaut der Angeklagte ohne Regung auf ein Blatt Papier.

Am Morgen des 26. Juni 2018 soll er sich trotz eines Platzverweises und Kontaktverbots Zugang zur Wohnung seiner Familie in Gunzenhausen verschafft haben. Tage zuvor war die Trennung von seiner 29 Jahre alten Frau vorausgegangen, bei dieser er bereits geäußert haben soll, dass er ihr kein Leben mehr gönnen wolle.

In der Wohnung angekommen soll Georg K. seine zwei Söhne im Alter von 9 und 7 Jahren und seine dreijährige Tochter mehrmals durch Messerstiche in Brustkorb und Kehle ermordet haben. Auch seine Frau hat er im Schlaf überrascht und mit mehreren Stichen schwer verletzt, so Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger. Die Söhne sowie die Ehefrau wiesen Abwehrspuren auf. Todesursache aller vier Opfer war Verbluten. Beim Eintreffen der Polizei und Rettungssanitäter konnte nur noch der Tod festgestellt werden. Der Angeklagte floh nach seiner Tat, verletzte sich allerdings bei der Flucht und blieb vor dem Haus liegen, wo er festgenommen und in ein Krankenhaus gebracht wurde.

Der Angeklagte verweigerte die Aussage. Für den Prozess, in dem der Vater der getöteten Frau als Nebenkläger auftritt, sind drei Verhandlungstage anberaumt. Insgesamt 21 Zeugen und 6 Sachverständige sollen gehört werden. Das Urteil wird für den 15. Mai erwartet.

Hier weitere Links zu diesem Fall:

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